Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar 2026 den Weg für einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung freigemacht. Ab dem Jahr 2027 können Bedienstete im Freistaat erstmals eine bezahlte Freistellung für Weiterbildungen in Anspruch nehmen. Auch wenn das Ergebnis hinter unseren ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt, markiert dieser Beschluss das Ende einer langen Blockadehaltung. Nach intensiven Debatten und dem Druck durch den erfolgreichen Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ hat das Parlament eine Regelung verabschiedet, die Sachsen endlich aus der Rolle des bundesweiten Schlusslichts befreit. Gemeinsam mit Bayern war der Freistaat bislang das einzige Bundesland ohne eine solche gesetzliche Grundlage. Für uns als Gewerkschaft ist klar: Die jetzt beschlossenen drei Tage sind der Einstieg nicht der Endpunkt. Wir werden die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis genau beobachten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Anspruch perspektivisch auf das bundesweit übliche Maß von fünf Tagen angehoben wird. Der Sächsische Beamtenbund (sbb) und die angeschlossenen Gewerkschaften haben gezeigt, dass beharrliches Engagement Wirkung zeigt. Wir danken allen Mitgliedern, die den Volksantrag unterstützt und damit diesen Erfolg erst möglich gemacht haben.