Die DJG setzt sich bekanntlich für eine bessere Bezahlung der Justizbeschäftigten ein. Sowohl im Beamtenbereich wie bei den Tarifbeschäftigten waren dazu vor geraumer Zeit Alimentationsklagen bzw. Eingruppierungsklagen erhoben worden, die inzwischen für beide Gruppen dem Bundesverfassungsgericht vorliegen.
Aufgrund der Verweigerungshaltung der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren müssen wir leider durch alle gerichtlichen Instanzen gehen, was viele Jahre dauert. Im Tarifbereich zeichnet sich jetzt ein Fortgang an. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Übersicht für das Jahr 2022 unter Nummer 10 mitgeteilt, dass es für dieses Jahr eine Entscheidung anstrebt.
Näheres kann der Info der DJG – Fachbereich Tarif – entnommen werden.