Nachdem im Saarland im März 2018 eine politische Umstrukturierung erfolgen musste und der bisherige Justizminister das Amt des Landtagspräsidenten übernommen hatte, war u.a. auch ein neuer Minister der Justiz zu benennen. Peter Strobel (CDU) ist dem bisherigen Minister Stephan Toscani (CDU) als Minister der Justiz als auch als Minister für Finanzen und Europa nachgefolgt.
Am 29. August 2018 fand ein erstes Kennenlernen und Meinungsaustausch zwischen dem Minister und dem Landesvorstand der DJG Saar statt.
Themen waren insbesondere die äußerst prekäre Personalsituation in allen Laufbahnen und eine Beleuchtung der Folgejahre, die jedenfalls in diesem und im nächsten Jahr dank der Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung noch äußerst schwierig sein bzw. werden dürften. Wir haben gemeinsam festgestellt, dass die Talsohle erreicht ist und weitere Sparmaßnahmen nicht mehr mitgetragen werden können. Grundlage des Stellenabbaus war ursprünglich eine Aufgabenkritik, sprich ohne Wegfall von Aufgaben kein Stellenwegfall. Das Gegenteil ist passiert. Im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften, in dem ausschließlich gesetzliche Aufgaben zu erfüllen sind, ist eine Aufgabenkritik schlichtweg nicht möglich. Trotz allem wurde der von der Landesregierung geforderte Stellenabbau vollzogen. Wir sind aber gerade deshalb auch dankbar, dass unsere vehementen Forderungen gegenüber der Politik nach mehr Personal – zumindest teilweise – erfüllt wurden. So werden aktuell 10 neue Wachtmeisterkolleginnen und –kollegen Anfang nächsten Jahres zu uns stoßen. Im Bereich des mittleren Dienstes werden in diesem Jahr 19, im kommenden Jahr 24 Kolleginnen und Kollegen ihre Ausbildung beenden. Zudem konnten wir auch kurzfristig fünf befristete Beschäftigte zur sofortigen Aushilfe einstellen. Bei Bewährung wird diesen Kolleginnen – wie bisher – eine Ausbildung für den mittleren Justizdienst ermöglicht.
Als weiterer Punkt wurde die fortschreitende Digitalisierung angesprochen. Die DJG hat darauf hingewiesen, dass wir uns bereits jetzt gemeinsam positionieren müssen, wie das Berufsbild des Justizfachwirtes in einigen Jahren aussehen wird. Modulare Ausbildung im Bereich IT bzw. Justizverwaltung als auch die Möglichkeit weiterer Übertragungen aus dem Rechtspflegerbereich wurden angesprochen. Hier wurde gegenseitig intensive Zusammenarbeit vereinbart.
Zu guter Letzt haben wir die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018 hinsichtlich der Eingruppierung von Beschäftigten in Serviceeinheiten angesprochen. Das Urteil ist derzeit in Prüfung. Das Ministerium der Justiz wird uns kurzfristig Rückmeldung ihrer Haltung geben. Die DJG wird sodann ihren Mitgliedern entsprechende Musteranträge zur Verfügung stellen.
Das Gespräch fand in sehr angenehmer Atmosphäre und auf Augenhöhe statt. Weitere Gespräche wurden vereinbart.
Dirk Biegel
Landesvorsitzender