Rede unseres damaligen Vorsitzenden Elmar Schneider
50 Jahre Berufsverband
vom Verein der mittleren Justizbeamten und Angestellten
des Saarlandes e.V.
über den
Bund Deutscher Justizbeamten, Landesverband Saar e.V.
bis hin zur jetzigen
Deutschen Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Saar
- Zu der Gründerversammlung am 21.06.1952 trafen sich 44 Kollegen, Kolleginnen gab es zu der damaligen Zeit noch nicht, um den Verein der mittleren Justizbeamten und Angestellten des Saarlandes e.V. ins Leben zu rufen. Lediglich von 4 auswärtigen Behörden waren keine Vertreter anwesend. Nach ausführlicher Diskussion wurde dann der Verein gegründet und die erste Satzung wie vorgeschlagen angenommen. Der Verein gehörte dem Beamtenbund Saar kooperativ an.
Am 25. Juli 1952, also einen Monat später, wurde in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Saarbrücken der „ Verein der mittleren Justizbeamten und Angestellten des Saarlandes e.V. „ unter der Registernummer 537 eingetragen.
Zu ersten Vorstandsmitgliedern wurden von der Versammlung gewählt:
1. Vorsitzender: Justizsekretär Martin Schmidt,
Gerichtskasse Saarbrücken
2. Vorsitzender: Justizangestellter Willi Kleutsch,
Amtsgericht Saarbrücken
Beisitzer: a) Justizangestellter Paul Zimmer,
Landgericht Saarbrücken
b) Justizangestellter Kurt Wagner,
Amtsgericht Saarbrücken
c) Justizangestellter Alwin Radeck
Amtsgericht Saarbrücken
1. Schriftführer: Justizangestellter Helmut Ludt,
Amtsgericht Saarbrücken
2. Schriftführer: Justizangestellter Karl Koch
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
1. Kassierer: Justizobersekretär Otto Schaaf
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
2. Kassierer: Justizangestellter Edgar Blasius
Amtsgericht Saarbrücken
Um die durch die Gründung anfallenden zahlreichen Formalitäten schneller erledigen zu können und der zunächst noch leeren Vereinskasse vermeidbare Fahrtauslagen und Kosten auswärtiger Vorstandsmitglieder zu ersparen, wurden für die bis Ende des Jahres 1952 andauernde Amtszeit nur Kollegen in den Vorstand berufen, die in Saarbrücken beschäftigt waren.
In einer folgenden Vorstandssitzung, an der alle Vorstandsmitglieder teilgenommen haben, wurde die Aufnahme der 60 Kolleginnen und Kollegen beschlossen, die bisher ihre Beitrittserklärung abgegeben hatten.
Nach 8-jähriger Vereinsarbeit der mittleren Justizbeamten und Angestellten des Saarlandes e.V. beschloss eine einberufene außerordentliche Generalversammlung am 09. März 1960 die Auflösung des Vereins.
Die Gründe, die dazu führten, lagen hauptsächlich in der Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland. Da die Gemeinschaft tariffähiger Verbände im DBB-Saar nach dem Tage X nicht mehr an Tarifverhandlungen teilnehmen konnten, sah ein Teil der Mitglieder des Vereins eine echte Vertretung der Interessen der Angestellten durch den Deutschen Beamtenbund für zumindest eine unbestimmte Zeit als nicht mehr gegeben an.
Unmittelbar danach, noch am gleichen Tage, wurde der „Bund Deutscher Justizbeamten, Landesverband Saar e.V.“ gegründet. An dieser Gründungsversammlung haben 29 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen und gleichzeitig ihren Beitritt zu dem neugegründeten Verband erklärt. Der neu gewählte Vorstand setzte sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzender Schmidt Martin, Saarbrücken
- Vorsitzender Gros Heinrich, Saarbrücken
Schriftführer Pachor Franz, Saarbrücken
Kassierer Wolf Hans, Saarbrücken
Beisitzer Heinrich Wilhelm, Lebach
Beisitzer Weber Werner, St. Wendel
Seit der Gründung des Berufsverbandes im Jahre 1952 bis zum 14. April 1972 war der Kollege Martin Schmidt 1. Vorsitzender. Zwanzig Jahre also leitete er die Geschicke des Vereins durch alle Schwierigkeiten, die vor allem in der Aufbauphase und bei der Auflösung und Neugründung zu verzeichnen waren. In Anerkennung seiner Verdienste wurde der Kollege Martin Schmidt zum Ehrenvorsitzenden des Landesverbandes und zum Ehrenmitglied des Bundesverbandes ernannt.
In der Jahreshauptversammlung am 14. April 1972 wurde dann der Kollege Werner Allwissner vom Amtsgericht Ottweiler zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt, nachdem der Kollege Allwissner im Vorstand bereits drei Jahre als Beisitzer tätig war. Das Amt des Vorsitzenden übte Werner Allwissner 18 Jahre bis zur Generalversammlung im April 1990 aus. In seine Amtszeit fiel auch die Übernahme der Justizwachtmeister die in der Jahreshauptversammlung 1973 beschlossen wurde. Der Kollege Allwissner war es, der den Beitritt der Justizwachtmeister zu unserem Verband bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit als Vorsitzender in die Wege geleitet und mit Nachdruck betrieben hat. Für seine Verdienste wurde der Kollege Allwissner zum Ehrenvorsitzenden der DJG ernannt.
Leider kann der Kollege Werner Allwissner heute nicht hier sein, da eine dringend notwendige Operation vorgenommen werden musste mit anschließender Reha-Maßnahme. Von dieser Stelle aus wünschen wir unserem Ehrenvorsitzenden gute Besserung und hoffen, dass er bald wieder bei uns sein kann.
Die heutige Bezeichnung „ Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Saar e.V. „ wurde nach langen und heftigen Diskussionen in der Mitgliederversammlung am 27. April 1990 beschlossen. Die Änderung war notwendig geworden, um die Übereinstimmung mit dem Namen des Bundesverbandes und den Namen der anderen Landesverbände zu erzielen. Bei den anschließenden Neuwahlen wurde der Kollege Elmar Schneider zum 1. Vorsitzenden des Landesverbandes gewählt.
Der Kollege Werner Allwissner sollte hier und heute die Entwicklung „ 50 Jahre Deutsche Justiz-Gewerkschaft „ vortragen. Leider ist er, wie schon erwähnt, durch eine Krankheit verhindert. Deshalb habe ich diesen Part übernommen.
In der Amtszeit des Kollegen Schneider erfolgte eine weitere Änderung in der Verbandsarbeit. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft stand vor der Entscheidung, auch Tarifpersonal in ihren Reihen zu organisieren. Hier waren wiederum die DJG-Bund und die übrigen Landesverbände Vorreiter. Nach einigen Gesprächen und Erfahrungsaustausch mit anderen Landesverbänden beschloss die Mitgliederversammlung am 08. Mai 1998 mit großer Mehrheit die Öffnung für Angestellte und Arbeiter. Die erfolgte Satzungsänderung wurde am 15. Juni 2000 in das Vereinsregister unter Nr. 17 VR 2180 beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen und hatte folgenden Wortlaut
§ 1 Abs. 1
Der Verband führt den Namen: Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Saar e.V. -abgekürzt: D J G.-
Er ist die Vereinigung aller Justizbediensteter (Richter, Beamte, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamte, Angestellte, Rentner, Arbeiter und Auszubildende) im Saarland.
Damit begann eine neue Epoche in der Verbandsarbeit die auch gleichzeitig eine Herausforderung für uns Alle war sich den geänderten Bedingungen und Aufgaben zu stellen.
Der Kollege Schneider, der vor seiner Wahl zum 1. Vorsitzenden am 27. April 1990 schon längere Zeit dem Vorstand als Beisitzer und später als stellvertretender Vorsitzender angehörte, ist seit der Gründung unseres Verbandes erst der dritte Vorsitzende. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde das ist es wert, erwähnt zu werden. In 50 Jahren nur drei Vorsitzende ist nicht alltäglich und zeugt, nach unserer Auffassung, von einer homogenen und kontinuierlichen Vorstandsarbeit, die von den Mitgliedern akzeptiert wird.
Leider sind von den Gründungsmitgliedern nur noch zwei unter uns. Ich freue mich deshalb besonders, die beiden Mitglieder der ersten Stunde heute zu unserer Feierstunde begrüßen zu können. Es sind dies die Kollegen Helmut Ludt und Karl Koch die im ersten Vorstand das Amt des 1. und des stellvertretenden Schriftführers begleitet hatten. Euch möchte ich herzlich für die geleistete Pionierarbeit danken und darf Ihnen im Namen der Deutschen Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Saar, als Anerkennung überreichen.
Wir wollen hoffen, dass auch weiterhin diese Kontinuität bestehen bleibt und die Deutsche Justiz-Gewerkschaft an ihrem 60-igsten Geburtstag mit Stolz erst auf ihren 4. Vorsitzenden verweisen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in all den Jahren hat die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Saar, versucht, ihre Arbeit transparent zu halten und Verständnis für ihre Arbeit zu finden. Auch in der Politik möchten wir einen gewissen Stellenwert erfahren und auch halten. Dass dies nicht immer gelungen ist und auch in Zukunft nicht immer gelingen wird liegt nicht nur an der DJG. Die Politik muss offen sein für unsere Anliegen und die Probleme innerhalb der Justiz Ernst nehmen. Leider wurden wir schon des öfteren enttäuscht. Auch unser Ministerpräsident, der ja aus dem Bereich Justiz kommt, macht da keine Ausnahme. Hat er doch in seiner Regierungserklärung vor dem Landtag des Saarlandes am 27. Oktober 1999 gerade einmal drei Sätze über die Justiz verloren. Untermauert wird diese Einstellung zur Justiz auch noch mit dem damaligen Gedanken, das Amt des Justizministers so nebenbei dem Ministerpräsidenten zu übertragen. Diese Behandlung hat die Justiz nicht verdient. Es muss deshalb vorrangig an diesem Problem gearbeitet werden damit die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Saar, an ihrem 60-igsten Geburtstag positiveres in dieser Hinsicht berichten kann.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.