Am 21. Januar 2016 empfingen die Staatssekretärin Dr. Anke Morsch sowie Vertreter des Ministeriums eine Abordnung der Deutschen Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Saar.
Bevor mit der Besprechung einzelner Themen begonnen wurde, fand eine kleine Vorstellungsrunde statt. Seitens des Ministeriums konnten neben der Staatssekretärin Frau Dr. Morsch, Herr Regierungsdirektor Weber, Herr Ministerialrat Raber, Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Lafontaine, Frau Justizamtsrätin Schneider, Frau Justizamtfrau Hoffmann und die Referendarin Frau Treitz begrüßt werden.
Von der Deutschen Justiz-Gewerkschaft waren anwesend: Der 1. Vorsitzende Dirk Biegel, der 2. Vorsitzende Marco Besselt, der Rechnungsführer Thomas Rudy, der stellvertretende Rechnungsführer Michael Metzger, der 1. Schriftführer Johannes Sell, die 2. Schriftführerin Alexandra Klein, die Beisitzerin für den Fachbereich mittlerer Dienst Sabine Scholtes sowie die Beisitzerin für den Jugendbereich Kim Bido.
Zunächst beglückwünschte Dr. Anke Morsch noch einmal den neu gewählten Vorstand und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit. Dirk Biegel dankte der Staatssekretärin für das Zustandekommen dieses Treffens und sprach das erste Thema, Pebb§y-Zahlen, an. Frau Dr. Morsch bedauerte, dass die bisherigen Zahlen nicht verwertet werden konnten. Hintergrund war die Mitteilung der Erhebungsfirma Price Waterhouse-Coopers (PwC), wonach dem Pebb§y II-Gutachten zu Folge die erhobenen Zahlen für den Servicebereich nicht valide seien. Das rechnerische Ergebnis stünde in keiner Relation mit den tatsächlichen Gegebenheiten (ZAR-Rechner nur im Servicebereich). Auch beim Saarländischen Oberlandesgericht wurden die Zeiten erfasst und dass nun die Zahlen so nicht verwertbar seien, ist angesichts des erbrachten Aufwandes mehr als frustrierend. Von Seiten des Ministeriums wurde aufgeführt, dass eine Arbeitsgruppe gegründet worden sei, welche auf Grund neuer Berechnungsformeln neue Basiszahlen entwickelt habe. Ein Austausch von Ministerium und DJG soll erfolgen. Frau Hoffmann erwähnte, dass die Tendenz zu mehr Personal im Servicebereich gehe. Abschließend zu diesem Punkt gab Frau Dr. Morsch zu, dass im Servicebereich bislang am meisten eingespart wurde, man dürfe allerdings auch nicht die Verfahrensrückgänge vergessen, die teilweise im Vergleich zu früheren Jahren in einigen Rechtsgebieten bei 15 – 20 % liegen. Dennoch wird die massive Arbeitsüberlastung gerade im Servicebereich gesehen, weshalb regelmäßig mit befristeten Beschäftigtenstellen kurzfristig Abhilfe geschaffen wird.
Von hier aus wurde direkt zu dem Thema Personalsituation übergeleitet. Im Hinblick auf den geschwächten Servicebereich werde es hier Unterstützung von zusätzlichen Beschäftigten geben. Nach jetzigem Stand werden voraussichtlich zum 01.06.2016 sieben Wachtmeisteranwärterinnen- und anwärter eingestellt. Weiterhin sollen – was den mittleren Dienst anbelangt in den Folgejahren die höchstmögliche Zahl an Anwärterinnen und Anwärtern für den Vorbereitungsdienst zugelassen werden, die sich nach den starken Altersabgängen unter Einhaltung der Schuldenbremse berechnen. Der Landesvorsitzende der DJG stellte in diesem Zusammenhang noch einmal klar, dass zu früh mit dem Stellenabbau begonnen wurde. Gerade der Servicebereich leide darunter, vorhandene Defizite auszugleichen. Auf Nachfrage der DJG wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der Asylpolitik elf zusätzliche befristete Beschäftigtenstellen geschaffen werden konnten, die nach Durchlaufen des üblichen Einstellungsverfahrens durch das Saarländische Oberlandesgericht den einzelnen Behörden zugeteilt werden.
Im Anschluss daran kam der Punkt Praxisaufstieg zur Sprache. Vor dem Hintergrund, Stellen bei einer größeren Justizbehörde zu schaffen, die einen Praxisaufstieg vom mittleren in den gehobenen Justizdienst ermöglicht, zeigte sich das Ministerium offen. Gleichzeitig werde bedauert, dass inzwischen die betreffenden Behördenleiter keine Umsetzung dieses Konzeptes sehen. Auf Nachfrage der DJG wurde mitgeteilt, dass dennoch – auch zukünftig – Rückendeckung seitens des Ministeriums bestehe, sofern vernünftige Einsatzmöglichkeiten bei dem jeweiligen Gericht oder der Staatsanwaltschaft vorliegen. Insbesondere müsse geklärt sein, wie solche Stellen ausgestaltet werden und wann mit einer Ausschreibung dieser begonnen werden kann.
Als Nächstes wurde die Situation um die Gerichtsvollzieher näher betrachtet. Dabei wird das von der DJG angestrebte Modell beibehalten, wonach die Gerichtsvollzieher weiterhin aus dem mittleren Dienst rekrutiert werden. Eine Übertragung des Modells wie in Baden-Württemberg, wonach die Gerichtsvollzieherausbildung ein echter Bachelor-Studiengang darstellt, werde es zunächst im Saarland nicht geben. Die Staatssekretärin schätzt die Erfahrung, die der mittlere Dienst mitbringt und so in der Gerichtsvollzieherlaufbahn sehr gut anwenden kann, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die jetzige Laufbahn auch weiterhin eine Rückkehr in den Innendienst unproblematisch ermöglicht. Im Hinblick auf die Einsparquote teilte Herr Raber mit, dass man in den Folgejahren die Altersabgänge – auch hier unter Einhaltung der Schuldenbremse – unter Ausschöpfung aller Mittel kompensieren werde.
Weiter in der Tagesordnung wurde die Situation um die Wachtmeister aufgegriffen. Die Mitteilung, dass dieses Jahr sieben Anwärter/innen eingestellt werden können, wurde von der DJG sehr begrüßt. Als vordringliche Komponente stehe die Personalisierungsmaßnahme an. Klar sei auch hier, dass eine wünschenswerte Umsetzung von durchgängigen Einlasskontrollen nicht realisierbar sei. Wie bereits der ländlichen Presse in naher Vergangenheit zu entnehmen war, dürfe auch die Sicherheit bei den jeweiligen Poststellen nicht in Vergessenheit geraten. Seitens des Ministeriums werde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches Aufklärung geben soll, wo und inwiefern Umgestaltungen empfehlenswert sind. Die Konsequenz, dass mehr Personal eingestellt werden muss, sei nicht auszuschließen. Auch hier sei wieder das altbekannte Problem, dass man sich immer noch auf einem Konsolidierungspfad bewege, wo schlicht und ergreifend finanzielle Einschränkungen hingenommen werden müssten. Nach der Erstellung eines Gutachtens, was indes auch Auskünfte darüber geben soll, wie andere Bundesländer die alltägliche Situation bewerkstelligen, müsse mit dem Finanzministerium verhandelt werden. Als Unterpunkt wurde die Sonderlaufbahn angeschnitten. Die Entscheidung, dass das Eingangsamt mit A 4 und das grundsätzliche Endamt mit A 6 besoldet wird, sowie die Schaffung der zwei A 8 – Stellen bei den Leitern der Wachtmeisterei des Landgerichts und des Amtsgerichts Saarbrücken wird nach wie vor von der DJG als lobenswert empfunden. Allerdings sieht die DJG Nachholbedarf bei der Begründung von Stellen nach der Besoldungs gruppe A 7, da die DJG ursprünglich eine durchgängige Sonderlaufbahn A 4 bis A 8 gefordert hat. Hierzu müssten weitere Stellen in der Besoldungsgruppe A 6 und (gebundene) A 7er-Stellen geschaffen werden. Frau Dr. Morsch intervenierte, dass zwar keine Abneigung vorherrsche, allerdings gebe es hierfür derzeit keine geeigneten Dienstposten. Die DJG Saar begrüßt die von ihr geforderte Ausstattung der Wachtmeister mit Schutzwesten und Reizstoffsprühgerät sowie mit neuen Einsatzstöcken. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dies nur mit entsprechender Anpassung der Ausbildungsinhalte und regelmäßigen Folgeschulungen durchgeführt werden kann.
Bezüglich der Übertragung von Aufgaben wurde durch die DJG moniert, dass die Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft bisher noch immer nicht umgesetzt wurde. Die Kostenberechnung ist zwischenzeitlich insgesamt übertragen, wird allerdings beim Saarländischen Grundbuchamt bisher leider nicht umgesetzt. Das Ministerium merkt hinsichtlich der Geldstrafenvollstreckung an, dass auch im Bundesgebiet von der Umsetzung nicht überall Gebrauch gemacht worden sei und nur allein das Angebot reiche nicht aus, vielmehr müsse dies mit Lukrativität behaftet sein. Probleme an der Übertragungsangelegenheit seien zudem das Beförderungsbudget und auch die betreffende Behörde selbst, da sie sich dafür aussprechen müsse, ob überhaupt eine Übertragung in ihrer Behörde funktioniert. Ansonsten würden seitens des Ministeriums keine grundsätzlichen Bedenken vorliegen. Hierzu wurde angemerkt, dass bereits innerhalb der DJG auf Bundesebene der § 153 GVG näher ins Auge gefasst wurde und man zu dem Entschluss gekommen war, dass durch eine entsprechende Änderung die Tätigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle künftig ausschließlich dem mittleren Dienst vorbehalten ist.
Im Zuge der Strukturreformmaßnahmen ging die Staatssekretärin auf die geplanten Zusammenlegungen ein, wonach bzgl. der Arbeitsgerichtsbarkeit ein Gesetzgebungsverfahren laufe und alle Faktoren miteinander zusammenhängen (Sanierungsmaßnahmen, Umzüge). Spätestens im Herbst 2016 soll die Umsetzung in der Hardenbergstraße 3 und Anfang des nächsten Jahres – in Abhängigkeit des Wegzuges der SHS Strukturholding Saar aus dem Haus der Wirtschaftsförderung – die Verlagerung des Ministeriums der Justiz erfolgen. Über die von der DJG angesprochenen, begrenzten Parkmöglichkeiten werde man konkrete Überlegungen anstellen. Etwaige Vorhaben in der ordentlichen Gerichtsbarkeit prüfe derzeit Herr Dr. Lafontaine; hier gebe es bereits Pläne, wo man sich einzelne Strukturen der Amtsgerichte angeschaut hätte und man weiteren Vakanzen vorbeugen möchte. Auch um fachübergreifende Vertretungen zu verhindern liefen die Vorstellungen hier in Richtung Aufgabenbündelung, einzelne Abteilungen sollen über eine Verbundschiene bei einem Gericht zusammengeführt werden, eine Schließung von Amtsgerichten hingegen soll jedoch nicht in Betracht gezogen werden.
Letztendlich bedankte sich die DJG für das angenehme Gespräch mit den Vertretern aus dem Ministerium und man rundete die gut zwei Stunden dauernde, kurzweilige Veranstaltung mit einem Gruppenfoto ab.
Johannes Sell, 1. Schriftführer