Am 9. November 2018 kamen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Gewerkschaften aus dem Justizbereich zu einem Branchentag unter Federführung des dbb in Saarbrücken zusammen. Anwesend waren Mitglieder der DJG, des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR), des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes (DGVB) und des Verbands der Bewährungshelfer im Saarland. Die DJG war hier mit großem Abstand am stärksten vertreten und hat ihre berechtigten Forderungen auf den Weg gebracht.
Jürgen Böhm, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb, fasste die zentralen Forderungen der Kolleginnen und Kollegen zusammen: „Wichtig ist den Beschäftigten nicht nur eine deutliche Entgelterhöhung, sondern auch, dass die in die Neugestaltung der Entgeltordnung der Länder endlich Bewegung kommt. Unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten eine Eingruppierung, die ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit entspricht. Hier wurde von Mitgliedern der DJG insbesondere darauf Wert gelegt, dass der dbb sich massiv für eine Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018 nach Korrektur der Eingruppierung für Beschäftigte in Serviceeinheiten in die Entgeltgruppe 9 klein einsetzt. Auch die stufengleiche Höhergruppierung, die bei Bund und Kommunen bereits existiert, ist in diesem Zusammenhang wichtig.
Eine zentrale Botschaft haben die vier Justizverbände dem dbb noch mit auf den Weg gegeben: „Die Einkommensrunde 2019 wird erst dann erfolgreich abgeschlossen sein, wenn die Ergebnisse zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger übertragen wurden.“
Dirk Biegel
Landesvorsitzender