Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft ist eine demokratische Gewerkschaft, deren Organisationsstruktur sich vom Mitglied bis zum Gewerkschaftstag erstreckt. Die Mitglieder unserer Gewerkschaft werden von den ehrenamtlichen Bezirksgruppenvorständen und dem Landesvorstand betreut.
Dem Landesvorstand obliegen Entscheidungen zu den Richtlinien und der allgemeinen Geschäftsführung des Landesverbandes. Der Landesvorstand beschließt über die Geschäftsordung der Landesleitung.