“Der dbb Hessen begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum weiterhin gültigen Streikverbot für beamtete Lehrerinnen und Lehrer. ‘Beamte und Streik, das passt nicht zusammen. Das Streikverbot als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums muss unumstößlich gelten. Mit der jetzigen, für uns nicht überraschenden Entscheidung sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt’, sagt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt.” Dieser Meinung schließt sich die DJG-Hessen vollumfänglich an.
Das Berufsbeamtentum ist eine Institution, die auf bestimmten Grundsätzen basiert, um Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und die effiziente und stabile Verwaltung zu gewährleisten. Einer der Grundsätze ist das Streikverbot für Beamte, eine Regelung, die als hergebrachter und unumstößlicher Grundsatz des Berufsbeamtentums gilt.
Berufsbeamtinnen und Beamte nehmen eine einzigartige Rolle in der Gesellschaft ein. Als Repräsentanten des Staates und der öffentlichen Verwaltung sind sie dazu verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Ordnung und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Dies erfordert eine hohe Verlässlichkeit und Kontinuität, die durch das Streikverbot gewährleistet werden soll.
Streiks sind ein legitimes Mittel, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in vielen Branchen zur Verfügung steht, um bessere Arbeitsbedingungen und Löhne zu fordern. Dieses Mittel beruht jedoch auf der Tatsache, dass die Arbeitnehmer in der Lage sind, die Arbeitgeber durch die Unterbrechung ihrer Tätigkeiten zu beeinflussen. Im Falle von Beamten wäre ein Streik mit erheblichen Konsequenzen für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates und der öffentlichen Verwaltung verbunden. Man denke, alle Polizisten würden die Arbeit nieder legen …
Um die Interessen der Beamten zu schützen und ihre Anliegen zu adressieren, gibt es andere Mittel und Wege, die im Rahmen des Berufsbeamtentums genutzt werden können. Wir, die DJG, und unser Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion, dienen dabei als Sprachrohr, um Belange der Beamten zu vertreten und Verhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen.