Cannabis-Gesetz: Ein weiteres Beispiel für ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz

In der jüngsten Debatte um die Legalisierung von Cannabis ist ein Trend ersichtlich, der leider allzu oft zu beobachten ist: Gesetze werden verabschiedet, ohne dass ihre Umsetzung gründlich durchdacht ist. Das Cannabis-Gesetz ist ein weiteres Beispiel für eine handwerklich schlechte Umsetzung, die anstatt Bürokratie abzubauen, sie eher verstärkt.

Eine der fragwürdigen Aspekte des Cannabis-Gesetzes ist die rückwirkende Straffreiheit für Personen, die vor der Legalisierung wegen Cannabis-Besitzes verurteilt wurden. Dies wirft die berechtigte Frage auf, warum Personen, die sich nach damals geltendem Recht strafbar gemacht haben, nun von Strafverfolgung befreit werden sollen. Es ist wichtig zu betonen, dass Cannabis-Besitz zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung illegal war und daher die Strafverfolgung gerechtfertigt war. Die nachträgliche Straffreiheit scheint eher ein politisches Zugeständnis zu sein als eine vernünftig durchdachte Maßnahme.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Behörden über ausreichende Ressourcen verfügen, um die notwendigen Prüfungen im Zusammenhang mit der rückwirkenden Straffreiheit durchzuführen. Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass zusätzliches Personal für diese Aufgabe bereitgestellt wird. Dies bedeutet, dass andere Fälle vernachlässigt werden könnten, da die begrenzten Ressourcen auf die Überprüfung von Cannabis-Fällen umgeleitet werden.

Es wird geschätzt, dass in Hessen rund 190.000 Fälle von der rückwirkenden Straffreiheit betroffen sind. Diese Menge an Fällen wird zweifellos eine erhebliche Belastung für das Justizsystem darstellen. Es ist unwahrscheinlich, dass das Personal mit dieser zusätzlichen Arbeitslast effektiv umgehen kann, insbesondere wenn keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Es ist auch wichtig anzumerken, dass diejenigen, die von der rückwirkenden Straffreiheit profitieren, ihre Fälle erneut vor Gericht bringen müssen. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung für das Gerichtssystem, da diese Fälle erneut geprüft und bearbeitet werden müssen.

Insgesamt wirft das Cannabis-Gesetz viele Fragen auf, die bisher unbeantwortet bleiben. Die handwerklich schlecht gemachte Umsetzung und die mangelnde Berücksichtigung der potenziellen Auswirkungen auf das Justizsystem sind besorgniserregend. Es ist an der Zeit, dass die Regierung ihre Gesetzesvorhaben gründlicher überdenkt und sicherstellt, dass sie nicht nur politisch motiviert sind, sondern auch praktisch umsetzbar und im besten Interesse der Gesellschaft liegen.

Siehe dazu auch Pressemitteilung der DJG-Bund: