Als erstes Thema wurden die dem Justizministerium vorliegenden Anträge auf „Überprüfung der Höhergruppierung in die EG 9a“ – der sog. Arbeitsvorgang – angesprochen. Abgesehen davon, dass die betreffenden Entscheidungen sich allesamt auf den TV-L und nicht auf den in Hessen geltenden TV-H beziehen, könne man sich eine Einigung zu diesem Thema vorstellen. Allerdings – und so hatte die DJG es auch an die Mitglieder kommuniziert – könne eine Eingruppierung in die EG 9a nur eine Einzelfallentscheidung sein – jew. unter Darlegung des individuellen Tätigkeitsbereiches. In diesem Zusammenhang sprach die DJG die Unzufriedenheit der Beschäftigten auf den Serviceeinheiten an und die Abwanderung der gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu anderen Behörden, die mit der EG 8 und EG9a werben und mit unbefristeten Arbeitsverträgen locken.
Einen regen Austausch gab es zu den aktuellen Themen „Ausbildungssituation“ der drei Berufsgruppen Allgemeiner Justizdienst, Justizfachangestellte und Justizwachtmeister. Das größte Thema, welches die Justiz derzeit umtreibt, ist die Einführung der E-Akte und damit verbunden auch das Anforderungsprofil der künftigen Ausbildung bzw. Berufsbilder. Das von der DJG seit Jahren ausgearbeitete – und dem Justizminister Dr. Poseck bereits im Mai letzten Jahres übergebene – Konzept der DJG zur Aufgabenübertragung wurde in Teilen vorgetragen. Es wurden konstruktiv diskutiert, welche Vorstellungen realisierbar und in der Zukunft auch umsetzbar sein könnten. Dabei lag ein großer Schwerpunkt im Bereich der IT.
Weitere Inhalte waren offene Fragen aus den Bereichen der Sozialen Dienste und die Problematik der Vor-Ort-Betreuer, die geklärt werden konnten.
Die DJG setzt sich konsequent für weitere Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen ein, damit Aufstiegschancen und Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden damit die Justiz ein attraktiver Arbeitgeber ist und bleibt.