PRESSE-Info: KEINE INFLATIONSPRÄMIE FÜR DIE ÄRMSTEN DER ARMEN

Die Tarifeinigung vom 15. März 2024 sieht für die Tarifbeschäftigten Hessens drei Ausgleichszahlungen von je 1.000 EUR im Mai, Juli und November 2024 vor. Insgesamt also satte 3.000 Euro steuerfrei! Aber: Nicht jeder kommt in den Genuss dieser Zahlung. Besonders hart trifft es die Ärmsten der Armen – denen, die ohnehin schon am meisten Unterstützung brauchen, wird der Ausgleich vorenthalten.

Doch warum ist das so? Personen, die Eingliederungszuschüsse nach dem SGB III erhalten und für die ein gesonderter Arbeitsvertrag gemäß § 1 f TV-H abgeschlossen wurde, sind von diesen Regelungen ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ausgerechnet die am stärksten benachteiligten Beschäftigten keinen Zugang zu den dringend benötigten Inflationsausgleichszahlungen haben. Es betrifft vor allem schwerbehinderte Menschen, die sich in den unteren Gehaltsgruppen befinden. Ihr Verdienst reicht oft nur knapp zum Leben. Also ein weiterer finanzieller Nachteil für schwerbehinderte Menschen.

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft findet es skandalös, dass die Regelungen nicht für alle Beschäftigtengruppen gelten. „Es ist uns wichtig, auf solche Missstände hinzuweisen und uns für gerechtere Arbeitsbedingungen einzusetzen“, so der Landesvorsitzende der DJG Erwin Schmidt. „Wir fordern alle politischen Verantwortlichen auf, jetzt zu handeln, um den betroffenen Personen doch noch einen Ausgleich zukommen zu lassen.“

Eine schreiende Ungerechtigkeit  – während die einen in Zeiten der Inflation eine dringend notwendige finanzielle Entlastung erhalten, gehen andere leer aus! Die politischen Verantwortlichen sind nun gefragt, diese Diskriminierung zu beenden und für Gerechtigkeit zu sorgen.  Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidungsträger auf diesen Aufschrei reagieren und die Inflationsprämie für alle zugänglich machen.