Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:
- Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (dreistufige Auszahlung: spätestens Mai 2024, Juli 2024 und November 2024)
- Ab dem 1. Februar 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag)
- Ab dem 1. August 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird)
- Ausbildungs- und Praktikantenentgelte: Erhöhung ab 1. Februar 2025 um 100 Euro und ab 1. August 2025 um 50 Euro
- Jahressonderzahlung: Bis Entgeltgruppe 8 erhöht auf 90 Prozent, ab Entgeltgruppe 9a erhöht auf 60 Prozent
- Zeitgleiche und systemkonforme Übertragung der Einkommensverbesserungen auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
- Vertragslaufzeit: 24 Monate bis 31. Januar 2026
Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen ergänzte: „Dass Innenminister Poseck die Übertragung auf Besoldung und Versorgung direkt zugesichert hat, begrüßen wir ausdrücklich. Wir werden das in den kommenden Wochen im Detail ausarbeiten.“ Die Erhöhung der Entgelte für Auszubildende und Praktikanten habe ebenfalls eine große Signalwirkung. „Auch auf diese Weise sichern wir uns die Nachwuchskräfte, die wir im öffentlichen Dienst dringend brauchen.“