Tarifeinigung TV-H 2026: Was sich für Beschäftigte in Justiz und Kassendienst ändert

Mit der Tarifeinigung vom 27. März 2026 haben sich die Tarifvertragsparteien im Land Hessen auf eine Reihe von Änderungen verständigt. Während die allgemeinen Entgeltsteigerungen im üblichen Rahmen bleiben, gibt es insbesondere für Beschäftigte im Kassendienst eine relevante strukturelle Verbesserung.

Moderate Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte steigen zum 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent (mindestens jedoch um 110 Euro) und zum 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent. Die Laufzeit des Tarifabschlusses reicht bis zum 29. Februar 2028. Insgesamt handelt es sich um eine solide, aber eher durchschnittliche Entgeltentwicklung.

Aufwertung im Kassendienst
Für Beschäftigte im Kassendienst der Justiz ist die wichtigste Änderung die Neubewertung eines zentralen Tätigkeitsmerkmals ab dem 01.01.2027:
Die bisherige Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1 wird künftig der Entgeltgruppe 9a zugeordnet. Damit wird die eigenständige Bearbeitung von Kassengeschäften tariflich höher bewertet.

Diese Verbesserung kommt nicht von ungefähr: Für die DJG stellt sie einen wichtigen Erfolg dar. Die Thematik wurde von der DJG frühzeitig aufgegriffen und konsequent schon seit der Tarifrunde 2023 eingebracht und seit diesen Zeitpunkt beharrlich verfolgt. Auch die Mitglieder haben dieses Anliegen aktiv unterstützt und in den Arbeitskampf getragen. Ohne diesen Einsatz wäre diese gezielte Aufwertung kaum zustande gekommen.

Gleichzeitig gilt: Die Änderung betrifft nicht automatisch alle Beschäftigten im Kassendienst. Maßgeblich ist weiterhin die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und deren tarifliche Zuordnung.

Antragserfordernis beachten
Eine Höhergruppierung erfolgt nicht automatisch. Beschäftigte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelungen einen schriftlichen Antrag stellen. Erfolgt kein Antrag, bleibt es bei der bisherigen Eingruppierung.

Gerade hier zeigt sich auch der praktische Nutzen gewerkschaftlicher Organisation: Die DJG unterstützt ihre Mitglieder bei der Prüfung der Eingruppierung und bei der Antragstellung – ein entscheidender Vorteil, um Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Weitere Änderungen
Neben den Entgelterhöhungen wurden unter anderem folgende Punkte vereinbart:

  • Anpassung von Zulagen (z. B. für Schicht- und Wechselschichtarbeit)
  • Vereinfachungen bei der Vorlage ärztlicher Atteste bei Erkrankung von Kindern
  • Fortführung von Gesprächen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung, auch für den Justizbereich

Für die meisten Beschäftigten in der Justiz bringt der Tarifabschluss vor allem moderate Entgeltsteigerungen. Für den Kassendienst hingegen kann die Aufwertung zur Entgeltgruppe 9a eine spürbare Verbesserung darstellen – vorausgesetzt, die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale werden erfüllt und ein fristgerechter Antrag wird gestellt.