Themenkarte zur Personalratswahl: AKTIVER SCHUTZ DER BESCHÄFTIGTEN VOR ANFEINDUNG UND GEWALT

Investitionen in Prävention, Ausrüstung, Ausbildung und Training:

Dies bedeutet, dass verstärkt in Maßnahmen zur Vorbeugung von Übergriffen investiert werden soll. Dazu gehören nicht nur geeignete Ausrüstung, sondern auch Schulungen und Trainings, um die Beschäftigten auf potenzielle Gefahren vorzubereiten und ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes und dienstlichen Rechtsschutzes:

Wir fordern, dass die rechtlichen Instrumente sowohl im Strafrecht als auch im dienstlichen Bereich verbessert werden sollen, um die Beschäftigten effektiver vor Übergriffen zu schützen.

Gewährleistung von Unterstützung, Betreuung und Supervision nach einem Übergriff:

Nach einem Übergriff sollen den betroffenen Beschäftigten umfassende Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Dazu gehören psychologische Betreuung, Hilfe bei der Bewältigung von Traumata sowie Supervision, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren.

Anzeige von relevanten Sachverhalten (auch Dunkelfeldaufhellung):

Alle relevanten Vorfälle, auch solche, die möglicherweise bisher im Dunkelfeld verborgen waren, sollen zur Anzeige gebracht werden.

Verhinderung der Verharmlosung von Sachverhalten:

Die Verharmlosung von Übergriffen soll vermieden werden. Es muss darauf gedrängt werden, die Schwere von Vorfällen realistisch einzuschätzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Verbesserung der Personalsituation (Eigensicherung und Rechtspflege):

Es muss die Personalsituation zu verbessert werden, insbesondere in Bezug auf die Eigensicherung und die Möglichkeit der Beschäftigten, angemessen auf Gefahren zu reagieren und gleichzeitig die Rechtspflege aufrechtzuerhalten.

Sanktionierung von angezeigten Übergriffen durch die Justiz:

Angezeigte Übergriffe sollen durch die Justiz klar und zeitnah sanktioniert werden. Die Gerichte sollen ein deutliches Signal an die Täter senden und die Strafverfolgung stärken.