Die DJG setzt sich unermüdlich für die Stärkung der Mitbestimmung und die Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts ein. Diese zentralen Anliegen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachhaltig zu verbessern und faire Rahmenbedingungen zu schaffen.
Auch wenn das Hessische Personalvertretungsgesetz jüngst erst umfassend novelliert wurde, so bleiben weitere Forderungen bestehen. Insbesondere müssen:
Mitbestimmungsrechte erweitert und gestärkt werden
Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter mehr Einfluss auf Entscheidungen im Arbeitsumfeld haben sollen.
Erweiterte Freistellungsmöglichkeiten für Personalräte geschaffen werden
Die Gewährung von mehr Freistellungszeit für Personalräte bedeutet, dass diesen mehr Zeit zur Verfügung gestellt wird, um sich ihren Aufgaben der Personalratsarbeit zu widmen. Dies trägt dazu bei, dass Personalräte effizienter und effektiver arbeiten können und diese Arbeiten nicht “on top” zu ihren regulären Aufgaben erledigen müssen.
Gewerkschaftsrechte gestärkt werden
Zum Beispiel ist die Nutzung des dienstlichen Mailsystems genannt, um den Gewerkschaften mehr Zugang zu den Kommunikationskanälen innerhalb der Justiz zu geben.
Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung müssen gestärkt werden
Wir wollen, dass die Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung innerhalb der Justiz gestärkt werden. Das bezieht sich auf verbesserte Mitbestimmungsmöglichkeiten, besseren Schutz und Förderung der Interessen von jungen Mitarbeitern und Auszubildenden.