Themenkarte zur Personalratswahl: WEITERE FORDERUNGEN ZUM MOBILEN ARBEITEN

Ein Angebot (keine Pflicht) zum flexiblen mobilen Arbeiten bei geeigneten Tätigkeiten:

Wir sehen dies als eine Möglichkeit, die den Beschäftigten Flexibilität in ihrer Arbeit ermöglicht. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Freiwilligkeit des Angebots respektiert wird.

Bereitstellung geeigneter Technik:

Die Bereitstellung adäquater Technologie ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter effizient und sicher von verschiedenen Orten aus arbeiten können.

Beachtung der geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitszeit- und Gleitzeitregelungen:

Wir bestehen darauf, dass die geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitszeitbestimmungen strikt eingehalten werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Justizmitarbeiter zu schützen. Auch während der mobilen/alternierenden Arbeit muss es möglich sein, flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) zu nutzen.
D.h. Mitarbeiter sollen auch in der mobilen/alternierenden Arbeit selbst bestimmen, wann sie mit der Arbeit beginnen und wann sie sie beenden und entstehende Ausgleichszeiten innerhalb eines Monats ausgleichen können. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob die Ausgleichszeiten am heimischen oder Dienstellenarbeitsplatz erbracht werden.
Dies dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.

Klare Regelungen zum Unfallschutz und zu Haftungsfragen:

Wir wollen, dass klare Regelungen zum Unfallschutz und zu Haftungsfragen existieren, um die Sicherheit der Mitarbeiter während der Arbeit von verschiedenen Orten aus zu gewährleisten.

Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes:

Wir weisen auf die Bedeutung der Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes hin und fordern Maßnahmen, die die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter während der flexiblen Arbeit fördern.

Stärkung einer Führungskultur, die die Qualität der Arbeitsergebnisse in den Vordergrund stellt:

Wir weisen darauf hin, dass eine Führungskultur erforderlich ist, die die Qualität der Arbeit betont und sicherstellt, dass die Mitarbeiter angemessen unterstützt und geführt werden.

Konkrete Beteiligung der Personalvertretungen bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen:

Wir fordern, dass neben dem HPR auch die BPR aktiv in die Gestaltung der Rahmenbedingungen für flexibles mobiles Arbeiten eingebunden werden, um sicherzustellen, dass die Interessen der Justizmitarbeiter angemessen vertreten werden. Das gilt auch für evtl. Evaluierungen.