
„Am heutigen 1. August 2025 wäre die laut Gesetz beschlossene Besoldungserhöhung um 5,5 % in Kraft getreten – als zweite Stufe des Inflationsausgleichs für 2022/2023. Doch die hessische Landesregierung hat diese Erhöhung im November 2024 auf den 1. Dezember verschoben. Damit werden die Beamtinnen und Beamten erneut um eine faire und verfassungsgemäße Jahresalimentation gebracht. Diese Entscheidung bleibt ein Fehler.“
– Heini Schmitt, Landesvorsitzender dbb Hessen –