beschlossen am 21.11.2025.
Diese Satzung gilt sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.
Der DJG LV Thüringen wirkt mit den anderen Landesverbänden der DJG im Interesse seiner Mitglieder in übergreifenden und fachspezifischen Fragen zusammen.
Die Finanzierung der Vereinstätigkeit erfolgt durch Beitragserhebung nach einer gesondert zu beschließenden Beitragsordnung, die den jeweiligen Bedingungen angepasst wird. Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.
Ein Beschluss über eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von 3/4 der auf dem Landesgewerkschaftstag anwesenden Mitglieder. Im Falle der Auflösung des Vereins beschließt der letzte Landesgewerkschaftstag über die Verwendung des vorhandenen Vermögens und des Schriftgutes.
Diese Satzung wurde am 21.11.2025 beschlossen und tritt mit dem Tag der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Durch Beschluss des Landesverbandstages tritt die am 18.03.2011 beschlossene Fassung zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Telefon: 0361 573558-336
Email: vorstand@djg-thueringen.de