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„Justiz? Klar – aber eine eigene Gewerkschaft?“
Doch. Und zwar für alle.

 

Wer an Gewerkschaften im öffentlichen Dienst denkt, hat oft sofort bestimmte Bereiche im Kopf. Die Justiz gehört meist nicht dazu. Dabei ist sie ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaats – und zugleich ein Arbeitsbereich mit ganz eigenen Herausforderungen.

Was viele nicht wissen:
Mit der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) gibt es eine Fachgewerkschaft, die sich ausschließlich den Belangen der Justiz widmet – und zwar in ihrer gesamten Breite.

Justiz ist Teamarbeit – und genau so ist auch ihre Vertretung organisiert

Die Justiz besteht nicht nur aus einzelnen Berufsgruppen, sondern aus einem eng verzahnten System. Entscheidungen, Verfahren und Abläufe greifen ineinander – und funktionieren nur, wenn alle Bereiche zusammenarbeiten.

Genau hier setzt die DJG an:
Sie vertritt nicht nur eine einzelne Laufbahn, sondern bringt die unterschiedlichen Perspektiven innerhalb der Justiz zusammen.

Die DJG steht für eine umfassende Interessenvertretung. Zu den vertretenen Bereichen gehören unter anderem:

  • Wachtmeisterdienst, der für Sicherheit und Ordnung in den Gerichten sorgt
  • Mittlerer Dienst, der die Geschäftsstellen organisiert und den Verfahrensablauf trägt
  • Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die eigenverantwortlich zentrale rechtliche Entscheidungen treffen
  • Richterinnen und Richter, die unabhängig Recht sprechen
  • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die für die Strafverfolgung verantwortlich sind
  • Sozialer Dienst, der mit Bewährungshilfe und sozialen Maßnahmen wichtige Brücken schafft
  • IT-Fachkräfte, ohne die eine moderne Justiz längst nicht mehr arbeitsfähig wäre

Diese Vielfalt ist kein Nebeneinander – sie ist die Grundlage für eine funktionierende Justiz

Gemeinsame Herausforderungen – gemeinsame Stimme

So unterschiedlich die Aufgaben und Beschäftigungsformen auch sind: Viele Herausforderungen betreffen alle Beschäftigten in der Justiz gleichermaßen – unabhängig davon, ob sie verbeamtet oder tarifbeschäftigt sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • eine angemessene Personalausstattung und verlässliche Arbeitsstrukturen
  • die steigende Arbeitsbelastung und die damit verbundene Frage nach einer fairen Verteilung der Aufgaben
  • zeitgemäße und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten
  • eine angemessene und attraktive Vergütung – sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich
  • die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten
  • die Weiterentwicklung und Stärkung des Tarifbereichs
  • sowie die Frage, wie die Justiz für Nachwuchskräfte und qualifizierte Fachkräfte insgesamt attraktiver werden kann

 

Gerade weil viele dieser Themen bereichsübergreifend sind, braucht es eine starke gemeinsame Stimme, die die Interessen aller Beschäftigten bündelt, Unterschiede berücksichtigt und sich für gute Rahmenbedingungen in der Justiz einsetzt.

Als Mitglied im Thüringer Beamtenbund (tbb) bringt die DJG ihre spezifische Expertise in die gewerkschaftliche Gesamtvertretung ein.

Sie sorgt dafür, dass die besonderen Anforderungen der Justiz im größeren Kontext des öffentlichen Dienstes nicht untergehen, sondern gezielt berücksichtigt werden.

Warum das wichtig ist

Eine leistungsfähige Justiz ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist auf funktionierende Strukturen, ausreichend Personal und gute Arbeitsbedingungen angewiesen.

Die DJG macht sich genau dafür stark – für alle, die täglich dazu beitragen, dass Recht gesprochen, Verfahren geführt und der Rechtsstaat praktisch umgesetzt wird.

Kurz gesagt

Die Justiz hat zwar viele Gesichter – sie hat aber auch eine gemeinsame Stimme.
Und diese Stimme hat einen Namen: Deutsche Justiz-Gewerkschaft.

 

Kontakt zur DJG Thüringen

Deutsche Justiz-Gewerkschaft LV Thüringen
c/o Thüringer Landesarbeitsgericht
z.H. Herrn Sebastian Zitzmann
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

Telefon: 0361 573558-336
Email: vorstand@djg-thueringen.de