Negative Folgen aus Überlastung – Verurteilt wegen versteckter Akten
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Medien berichteten vor Kurzem über das Urteil, das gegen eine ehemalige Angestellte der Justiz in NRW verhängt wurde. Die sogenannte Strafvereitelung im Amt wurde mit 140 Tagessätzen geahndet. Was war passiert?
Die Aktenberge bei der Mitarbeiterin wuchsen Tag für Tag und sie sah zur Entlastung nur den Ausweg, Fristen eigenständig zu verlängern (bis hin zur Verjährung) bzw. Akten gänzlich dem Zugriff Dritter zu entziehen. Der Grund, den die Mitarbeitende auch im Gerichtsverfahren angab: Sorge und Verzweiflung darüber, der Arbeitsbelastung mental nicht standzuhalten und Versagen vorgeworfen zu bekommen.
Das Thema Fachkräftemangel und die Sorgen um den Nachwuchs sind hinlänglich bekannt. Das fehlendes Personal dazu führt, dass Aufgaben auf vorhandene Schultern verteilt werden (müssen), ist nachvollziehbar. Und dennoch ist hier ein Fall mit einer Verkettung an Umständen, bei dem man selbstkritisch hinterfragen muss:
Wo waren die Vorgesetzten dieser Mitarbeiterin? Haben sie nicht bemerkt, dass die Situation eskaliert?
Warum war es im Vorfeld nicht möglich, auf die Lage aufmerksam zu werden? Gab es in der Dienststelle niemanden, dem sich die Beschäftigte anvertrauen konnte?
Was löste die Situation aus, in der nur noch Verzweiflung im Raum stand und das Verstecken von Akten oder das eigenmächtige Verlängern von Fristen als Option gesehen wurde?
Der Fall zeigt, wie enorm wichtig es ist, Überlastungen gegenüber der Behördenleitung zur Sprache zu bringen. Und um die Hinweise dokumentieren zu können, sollte dieses in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Überlastungsanzeige ist gleichermaßen für Beamt:innen und Tarifbeschäftigte möglich, denn der Dienstherr steht in der Fürsorgepflicht zur Gestaltung von Arbeitsplätzen nach aktuellen Richtlinien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Beschäftigten wiederum sind angehalten, Missstände anzusprechen.
Die Anzeigen sollten im Zweifelsfall monatlich geschrieben werden, wenn man das Gefühl hat, dass sich an der misslichen Situation nichts ändert. Und selbstverständlich sind in den Dienststellen auch die Kolleginnen und Kollegen des Personalrats eine Anlaufstelle für Situationen, in denen Rat und Hilfe benötigt werden.
Persönliche Hilfe erhalten Beschäftigte zum Beispiel bei den Vertreter:innen des DJG Landesverbands oder der jeweiligen Mitarbeitendenvertretung.
Die Kolleg:innen helfen in jedem Falle weiter und garantieren natürlich absolute Vertraulichkeit über die Inhalte der Gespräche.
DJG Bundesleitung
Beatrix Schulze / Klaus Plattes