Junge DJG

Die Junge DJG ...

… ist die eigenständige Jugendorganisation der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG). Zu uns gehört man automatisch, wenn man Mitglied in der DJG ist und noch bis 30 Jahre jung. Die Arbeit in der ‚Junge DJG‘ wird auf Bundesebene durch die Bundesjugendleitung (BJL) wahrgenommen.  Das Gremium sollte aus einem Vorsitzenden und seinen Vertretern bestehen.

Die Arbeit der Bundesjugendleitung:

Einmal im Jahr veranstaltet die BJL einen Bundesjugendausschuss (BJA). Das hört sich formell an, ist aber im Endeffekt ein Zusammentreffen der einzelnen Landesjugendleitungen der 16 Bundesländer sowie Gästen. Wir alle besprechen die weitere Arbeit der Jugendleitung, geben einen Rechenschaftbericht über unsere Tätigkeiten ab, planen Seminare und sonstige Veranstaltungen und kümmern uns um die Belange der Jugend.

Weitere Einzelheiten unserer Arbeit, wie z.B. Seminarvorbereitungen o.ä. erledigen wir in sogenannten Bundesjugendleitungssitzungen.

Gewählt werden wir übrigens auf dem Bundesjugendtag der ‚Junge DJG‘ und zwar von euch, wenn ihr Delegierte eures Bundeslandes werdet.

Es lohnt sich, seid aktiv und macht mit.

Kontakt zur DJG

Saarbrücker Straße 69
66625 Nohfelden-Türkismühle

Tel.: 0172/6840799
geschaeftsstelle@djg-bund.de