Justizfachangestellte (JFA): Neuordnungsverfahren des Ausbildungsberufs kurz vor dem Abschluss
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nach der vorerst letzten Sitzung am 08.08.24 im Bundesinstitut für Berufsbildung Bonn (bibb) lässt sich zusammenfassend sagen, dass es gelungen ist, ein zukunftsfähiges Papier zur Ausbildungsordnung JFA auf den Weg zu bringen.
Die Sachverständigen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen haben intensiv an der neuen Ausbildungsordnung gearbeitet. Die Herausforderung bestand in der Findung und Entwicklung neuer Ideen und zukunftsorientierter Konzepte in Verbindung mit feststehenden Regelungen, die in die neue Ausbildungsordnung einfließen mussten.
Mit den Jahren hat sich vieles in der Ausbildungslandschaft verändert, sodass neue Formen und Begriffe definiert werden mussten. Berufsbildpositionen wurden beschrieben, erörtert, neu geschrieben, wieder verworfen, neu gedacht und abschließend zu Papier gebracht.
Allen Sachverständen war es wichtig, die Ausbildung aufzuwerten und neue Formen zu beschreiben – was nicht bedeutete, das alles Bewährte verworfen werden musste. Manchmal ist man an gesetzliche Grenzen und Begriffe gestoßen, die wir anders bewerten als Außenstehende. Ein nur kleiner Teil muss nun abschließend noch ausdiskutiert werden.
Der nächste Schritt wird nun sein, das Rechtsprüfungsverfahren einzuleiten. Mitte September wird dann letztmalig in dieser Runde getagt.
Nach der Sitzung ging es mit rauchenden Köpfen zurück in die Dienststellen. Unter uns drei Sachverständigen der DJG waren wir uns einig, mit dem Ergebnis zufrieden zu sein und hoffen auf einen erfolgreichen Beginn der neuen Ausbildungsordnung im Jahr 2025 – die DJG wird weiter berichten.
Karen Altmann
Stv. Bundesvorsitzende (Tarif)