Aktuelle Regelung der Jahressonderzahlung (TV-L)

Die Redaktionsverhandlungen, die jeweils an die Tarifrunden stattfinden, klären im Nachgang noch einige kleinere Bereiche. Die Redaktionsverhandlungen zur Tarifrunde 2021 sind nunmehr abgeschlossen. U.a. wurde die Regelung der Jahressonderzahlung im Detail geklärt.

Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L wird ab dem Jahr 2023 weiter mit den Prozentsätzen aus 2021 errechnet und damit wieder dynamisiert.
Das von der TdL in der Redaktion vorgeschlagene Einfrieren auch im Jahr 2023 konnte damit abgewehrt werden.
Weitere Informationen können im Anhang nachgelesen werden.