Den Ball endlich spielen – BAG Urteile jetzt umsetzen!

BAG-Urteil zum Arbeitsvorgang – DJG Bund fordert endlich die Umsetzung in den Ländern.

Nach der im Dezember 2022 getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und des Landes Berlin zum Thema „Arbeitsvorgang“ (Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes der Länder) nicht zur Entscheidung anzunehmen (Az. 1 BvR 382/21), liegt der Ball nun schon seit mehreren Monaten wieder im Spielfeld der Arbeitgeber in den Ländern.

Die DJG Bund fordert die Länder auf, diesen Ball im Sinne der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 09.09.2020 und im berechtigten Interesse seiner Tarifbeschäftigten in den Justizbehörden endlich zu bewegen!

Die Hinhaltetaktik der Justiz – aber auch der Finanzministerien der Länder muss endlich ein Ende haben!

Alle Justizkolleginnen und Justizkollegen haben es länderübergreifend verdient zu wissen, wohin die Reise nun geht und ob sie – trotz der klaren höchstrichterlichen Entscheidungen – nicht weiterhin einfach am Spielfeldrand stehen gelassen werden!

Aus verschiedenen Bundesländern erfährt die DJG, dass es zwar bereits Konzepte und vereinzelt Pläne zur Umsetzung der BAG-Urteile gibt – aber nichts Genaues kommt bei den wirklichen Akteuren und damit den Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Ländern tatsächlich an. Wir fragen daher die politischen Verantwortlichen in den Ländern:

=> Wann können die Beschäftigten mit der Umsetzung zum Arbeitsvorgang im jeweiligen Bundesland rechnen?

=> Wie sehen die konkreten Pläne zur Umsetzung in den jeweiligen Ländern aus?

=> Welche Aufklärung erfahren die Beschäftigten darüber?

Es kann nicht weiter angehen, dass im öffentlichen Dienst – und dazu noch in der Justiz – keine Klarheit und Sicherheit vom Dienstherrn zu den Höhergruppierungen hergestellt wird. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des Dienstherrn tatsächlich für das Wohl seiner Beschäftigten einzustehen – als auch die Moral der immer noch wartenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz! So ein Foulspiel hat niemand in der Justiz verdient!

DJG Bundesgeschäftsstelle

V.i.S.d.P: Emanuel Schmidt, Bundesvorsitzender
Saarbrücker Straße 69, 66625 Nohfelden-Türkismühle
geschaeftsstelle@djg-bund.de

Pressemittelung hier als PDF zum Download verfügbar!