Neuordnungsverfahren der Ausbildungsordnung für Justizfachangestellte:
DJG stellt drei Sachverständige am Bundesinstitut für Berufsbildung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, jede Ausbildungsordnung enthält einen Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Ausbildungsinhalte und listet alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf, welche Auszubildende während ihrer Ausbildung erwerben sollen.
Nach einer Voruntersuchung und den Sozialpartnergesprächen im Herbst 2023 wurde das Neuordnungsverfahren für die Ausbildungsverordnung für die Justizfachangestellten vom Bundesgesetzgeber beschlossen.
Unser Dachverband dbb beamtenbund nd tarifunion hat die DJG als zuständige Fachgewerkschaft von Anfang an beteiligt und die Benennung der Sachverständigen in unsere Hand gelegt:
Mit drei Sachverständigen sind wir bei dem Neuordnungsverfahren der Ausbildung beteiligt.
Als ordentliches Mitglied wurde unsere Kollegin Manuela Schwarz, Mitglied des Landesvorstandes der DJG Hessen und Ausbilderin beim Amtsgericht Gießen ernannt.
Als Stellvertreterinnen (mit Stimmrecht) nehmen darüber hinaus unsere Kolleginnen Natascha Gellenbeck, Ausbilderin beim Amtsgericht Düsseldorf vom Landesverband NRW und Karen Altmann, Mitglied der Bundesleitung und Vorsitzende der Bundestarifkommission der DJG teil.
Mit unseren zwei Ausbilderinnen bringen wir von der DJG großen Sachverstand ein, wenn es um die inhaltliche Ausrichtung der Ausbildung für die Zukunft geht. Die erste Sitzung hat nun in Bonn stattgefunden, weitere werden zeitnah terminiert. Aus Sicht der DJG ist es unbedingt notwendig, eine neue Ausbildungsordnung mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung zu initiieren. Der Start der elektronischen Akte im Jahre 2026 ist nicht mehr fern und macht eine zukunftsweisende Ausbildungsordnung unabdingbar.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.
Karen Altmann
Stv. Bundesvorsitzende (Tarif)