Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern:

Scheitert nun der Pakt für den Rechtsstaat 2.0 auf Dauer ?

Der 450-Millionen-Euro-Pakt für den Rechtsstaat 2.0 ist kurzfristig gescheitert, da sich Bund und Länder kurz vor der geplanten Einigung nicht auf die Ausgestaltung, Verteilung und Kofinanzierung der Mittel für zusätzliche Justizstellen und Digitalisierungsprojekte einigen konnten. Für die Länder bedeutet dies zunächst eine Verzögerung geplanter Einstellungen und Investitionen sowie ein politisch problematisches Signal, dass die überlastete Justiz weiterhin auf eine verbindliche, mehrjährige Finanzierungsgrundlage warten muss. 

Was genau gescheitert ist

Der neue Rechtsstaatspakt sollte rund 450 Millionen Euro des Bundes bereitstellen, mit denen die Länder insbesondere bis zu etwa 2.000 zusätzliche Stellen in der Justiz und Staatsanwaltschaft finanzieren sowie Digitalisierungsprojekte fortführen oder initiieren sollten. Nach einem Bericht der LTO vom 3.12.25 ist die Einigung kurz vor der Unterzeichnung gescheitert, da mehrere Länder mit der vom Bund vorgesehenen Mittelbindung und den eigenen Gegenleistungen nicht einverstanden waren und eine weitergehende Verstetigung der Finanzierung forderten. 

Folgen für die Länderjustiz

Das Ausbleiben des Pakts trifft insbesondere die Länder, deren Justiz bereits heute mit hohen Eingangszahlen, langen Verfahrensdauern und Personallücken zu kämpfen hat. Der Richterbund weist darauf hin, dass bundesweit weiterhin rund 2.000 Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und Strafrichter fehlen und sich Verfahren stauen; ohne einen verbindlichen Pakt drohen weitere Verzögerungen und ein zusätzlicher Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats. 

Unterschiedliche Betroffenheit der Länder

Finanziell schwächere Länder, die stark auf Bundesmittel angewiesen sind, können geplante Neueinstellungen und Digitalisierungsprojekte nun schwerer absichern oder müssen diese verschieben, da keine zweckgebundenen Bundesmittel zur Verfügung stehen. Länder, die bereits große IT-Projekte (z. B. gemeinsame Justizcloud, Online-Verfahren, KI-Pilotierungen) angestoßen haben, müssen stärker aus eigenen Haushalten vorfinanzieren oder den Projektumfang und das Tempo drosseln, was bundesweit zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Justizstandards führen kann. 

Politisch wertet die Deutsche Justiz-Gewerkschaft das Scheitern als „bedenkliches Signal“, da ein klares Bekenntnis von Bund und Ländern zur strukturellen Stärkung der Justiz ausbleibt und der Eindruck entsteht, dass andere Prioritäten wichtiger seien als die Funktionsfähigkeit der Gerichte. Für die Landespolitik erhöht sich der Rechtfertigungsdruck, aus eigenen Mitteln für zusätzliche Stellen, Modernisierung und konkurrenzfähige Besoldung zu sorgen, solange kein neuer, tragfähiger Rechtsstaatspakt vereinbart ist.