Soziale Arbeit in der Strafjustiz leistet einen entscheidenden Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, stärkt Demokratisierungsprozesse und damit die innere Sicherheit. Sie sollte deshalb nicht weiter der Spielball der Politik bleiben und bundesgesetzlich einheitlich verankert werden. Wir fordern deshalb die Bewährungs- und Gerichtshilfe künftig als ein selbständiges Organ der Strafrechtspflege (analog zum Gerichtsvollzieherwesen) gesetzlich zu verankern, um die für einen gelingenden Resozialisierungsprozess notwendigen Spielräume „wieder“ zurückzugewinnen. Wir fordern in diesem Zusammenhang (ebenfalls analog zum Gerichtsvollzieherwesen) eine gesonderte Anstellungsprüfung, um die Qualität in der ambulanten Straffälligenarbeit zu sichern.
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