Teilzeitbeschäftigung ohne besonderen Grund für Beamte

Änderung der Teilzeitvoraussetzungen für hessische Justizbeamte

Die DJG-Hessen begrüßt die Umsetzung der von Personalvertretungen und Gewerkschaften schon seit langem formulierten Forderung. „Bislang ist der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ohne besonderen Grund in der Regel unter Bezugnahme auf entgegenstehende dienstliche Gründe versagt worden. 

Das hat teilweise zu Unzufriedenheit geführt, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Beispiel über viele Jahre aufgrund der Betreuung von Kindern teilzeitbeschäftigt waren, im höheren Alter gegen ihren Willen zu einer Vollzeitbeschäftigung gezwungen wurden. Flexible Arbeitsbedingungen gehören zu einer modernen Arbeitswelt. Mit einer Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten wird die Justiz als Arbeitgeber noch attraktiver, was für das zentrale Thema der Nachwuchsgewinnung ein wichtiger Erfolgsfaktor ist“, so der Justizminister. 

Dieser Ausführung schließen wir uns vollumfänglich an, zumal diese Eröffnung mit der Erhöhung von Anwärterzahlen gleichzeitig gestützt wird. Es ist ein Schritt – von vielen, die hoffentlich noch kommen werden -,  in die richtige Richtung, um die Arbeitsplätze der Justiz attraktiver und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Die komplette Presseerklärung kann im Anhang nachgelesen werden.

Zugehörige Dateien

071_-_2906_Justiz_erweitert_Teilzeitmoeglichkeiten.pdf 260 KB