Teilzeitbeschäftigung ohne besonderen Grund für Beamte

Änderung der Teilzeitvoraussetzungen für hessische Justizbeamte

Die DJG-Hessen begrüßt die Umsetzung der von Personalvertretungen und Gewerkschaften schon seit langem formulierten Forderung. „Bislang ist der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ohne besonderen Grund in der Regel unter Bezugnahme auf entgegenstehende dienstliche Gründe versagt worden.