BAG-Urteil Umsetzung in Hamburg: EG 9a für Alle?!
Die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TV-L), zu der auch Hamburg gehört, ist vom Bundesarbeitsgericht verpflichtet worden, die Tarifbeschäftigten in der Justiz in die EG 9a einzugruppieren.
Die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TV-L), zu der auch Hamburg gehört, ist vom Bundesarbeitsgericht verpflichtet worden, die Tarifbeschäftigten in der Justiz in die EG 9a einzugruppieren.