Verfassungsbeschwerde zum Arbeitsvorgang vom BVerfG nicht angenommen

TdL-Niederlage als Chance!

Heute, 21. Dezember 2022, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden, die Verfassungsbeschwerde der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und des Landes Berlin zum Thema Arbeitsvorgang nicht anzunehmen. Für Volker Geyer, Tarifchef des dbb, bietet diese
Nichtannahme der TdL die Chance, „endlich aus der Sackgasse herauszukommen, in die sich die TdL mit ihrem ideologischen Kampf manövriert hatte. Es stehen genug Aufgaben an, die wir gemeinsam anpacken müssen, damit der TV-L konkurrenzfähig bleibt. Die aufgeladene Diskussion um den
Arbeitsvorgang hat uns genug Zeit gekostet. Wir laden die TdL ein, wieder über die wirklichen Probleme und Herausforderungen zu diskutieren. Gerne auch schon vor der Einkommensrunde zum TV-L im Herbst des nächsten Jahres.“ (Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion)