beschlossen auf der Gründungsversammlung im November 1990 zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 27.08.2021.
Diese Satzung gilt sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.
Der DJG LV Brandenburg e. V. wirkt mit den anderen Landesverbänden der DJG im Interesse seiner Mitglieder in übergreifenden und fachspezifischen Fragen zusammen.
Die Finanzierung der Vereinstätigkeit erfolgt durch Beitragserhebung nach einer gesondert zu beschließenden Beitragsordnung, die auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes den jeweiligen Bedingungen angepasst wird.
Ein Beschluss über eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder des Vereins.
Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von 3/4 der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Im Falle der Auflösung des Vereins beschließt die letzte Mitgliederversammlung, wem das Vereinsvermögen zufallen soll.
Die Satzung tritt am 27.08.2021 in Kraft. Die auf Beschluss der Mitgliederversammlung am 10.04.2015 beschlossene Fassung ist damit außer Kraft gesetzt.
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