Widerspruch einlegen nicht vergessen!

Der dbb brandenburg und tarifunion hat seine Mitglieder bereits im Jahr 2020 umfassend darüber informiert, dass sich das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2020 in zwei Beschlüssen erneut mit der Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten befasst hat.

In den vergangenen Jahres 2020 und 2021 haben wir allen beamteten Mitgliedern unserer Fachgewerkschaften empfohlen, Widerspruch einzulegen, den Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern vorsorglich zwei gesonderte Widersprüche. (Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion, landesbund brandenburg)

https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/widerspruch-einlegen-nicht-vergessen/