beschlossen auf der Gründungsversammlung im November 1990 zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 07.10.2023.
Diese Satzung gilt sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.
– dem dbb beamtenbund und tarifunion Landesverband Brandenburg,
– dem Bundesverband der Deutschen Justiz -Gewerkschaft Bund,
– dem Bundesverband des dbb beamtenbund und tarifunion.
Der DJG LV Brandenburg e. V. wirkt mit den anderen Landesverbänden der DJG im Interesse seiner Mitglieder in übergreifenden und fachspezifischen Fragen zusammen.
Die Finanzierung der Vereinstätigkeit erfolgt durch Beitragserhebung nach einer gesondert zu beschließenden Beitrags- und Finanzordnung, die auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes den jeweiligen Bedingungen angepasst wird. Die Beitrags- und Finanzordnung ist nicht Bestandteil dieser Satzung.
Beschlüsse, die auf der Mitgliederversammlung gefasst werden, sowie Wahlen, die dort stattfinden, sind innerhalb einer Frist von 6 Wochen, beginnend mit der Mitgliederversammlung, anfechtbar.
Ein Beschluss über eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder des Vereins.
Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von 3/4 der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Im Falle der Auflösung des Vereins beschließt die letzte Mitgliederversammlung, wem das Vereinsvermögen zufallen soll.
Die Satzung wurde am 07.10.2023 beschlossen und tritt mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
Die auf Beschluss der Mitgliederversammlung am 27.08.2021 beschlossene Fassung ist damit außer Kraft gesetzt.
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