Sachstand des BAG-Urteils zur Eingruppierung in den Geschäftsstellen

Es kommt Bewegung in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Geht es nunmehr weiter?

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass in der Jahresvorschau 2022 des Bundesverfassungs-gerichts unter Nr. 10 die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhergruppierung von Be-schäftigen einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L die sich im Bereich der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Grenzen zulässiger Auslegung überschreitet (1 BvR 382/21), gelistet ist.