Folgende Informationen sind bekannt geworden, die wir hiermit unseren Mitgliedern zur Kenntnis geben:
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat in ihrer letzten Mitgliederversammlung den Beschluss gefasst, die Erfolgsaussichten einer Verbandsklage nach § 9 TVG sorgfältig zu prüfen.
Allerdings ist ebenfalls beschlossen worden, in Folge der Urteile des BAG vom 09.09.2020, den Geschäftsstellenverwaltern bzw. Beschäftigten in Serviceeinheiten, die die Voraussetzung der Entgeltgruppe 9a erfüllen und die bislang keinen Antrag gestellt haben, aufgrund der tariflichen Aus-
schlussfrist gemäß § 37 TV-L Entgelt der Entgeltgruppe 9a ab 1. Juli 2022 zu zahlen.
Mitgliedschaft in der DJG zahlt sich aus.
Eure Bundesleitung der DJG + Fachbereich Bund für Tarif