Arbeitsgerichte: Strukturreform schöngerechnet – Beschäftigte und Rechtsuchende zahlen die Zeche.
DJG Brandenburg:
Abschlussbericht zur Arbeitsgerichtsstrukturreform ist eine Hochglanzbilanz mit blinden Flecken – die Landesregierung muss endlich Farbe bekennen.
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung hat am 1. Oktober 2026 dem Ausschuss für Recht und Digitalisierung im Landtag den Abschlussbericht zur Evaluation der Arbeitsgerichtsstrukturreform (Stand: 12. Juni 2026) vorgelegt. Seit 2023 gibt es in Brandenburg nur noch vier statt sechs Arbeitsgerichtsbezirke. Laut Ministerium ist die Reform ein Erfolg – die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG), Landesverband Brandenburg, lehnt die Darstellung im Bericht jedoch entschieden ab. Das Justizministerium feiert sich darin für eine Reform, die ihre „grundlegenden Ziele erreicht“ habe. Gemessen wurde aber ausschließlich anhand leicht quantifizier-barer Parameter: Eingangszahlen, Sitzungstage, Verhandlungen pro Gerichtstag sowie Videoquoten. Jene Aspekte, die sich seit dem 1. Januar 2023 verschlechtert haben, werden ausgeblendet. Die DJG Brandenburg sagt offen: Dies stellt keine Evaluation, sondern eine reine Selbstbestätigung des Ministeriums dar.