Es kommt Bewegung in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Geht es nunmehr weiter?
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass in der Jahresvorschau 2022 des Bundesverfassungs-gerichts unter Nr. 10 die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhergruppierung von Be-schäftigen einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L die sich im Bereich der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Grenzen zulässiger Auslegung überschreitet (1 BvR 382/21), gelistet ist.