Am 24. Januar 2022 hat der dbb Tarifverhandlungen mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Fortentwicklung der Tarifverträge ATV und ATV-K zur Zusatzversorgung wiederaufgenommen. Die Verhandlungen waren im Jahr 2018 ergebnislos unterbrochen worden. Aus Sicht des dbb gilt es, die tarifvertraglichen Rahmenbedingungen für die Zusatzversorgung zu verbessern und an zwischenzeitlich erfolgte Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Betriebsrentenrecht anzupassen.
Erwerbsminderungsrente und Wartezeit anpassen
Das betrifft zunächst die Erwerbsminderungsrente. Dort wird die Zurechnungszeit für die Bemessung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2019 vom 65. Lebensjahr schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.
(Quelle: dbb)