Was ist die Unfallfürsorge im Beamtenversorgungsrecht?
Die Absicherung und der Ausgleich gesundheitlicher Schädigungen, welche sich nachweislich durch ein im dienstlichen Zusammenhang realisiertes Risiko ergeben haben, sind Bestandteil der Pflichten des Dienstherrn und in den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Die Tatbestände und Anspruchsgrundlagen bilden für Beamtinnen und Beamte entsprechende Regeln
zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII.
Das Dienstunfallrecht ist mit seinen komplexen, individuell zu betrachtenden Voraussetzungen und der erforderlichen Ursachenzusammenhänge stark geprägt von auf dem Einzelfall basierender Rechtsprechung.