Unfallfürsorge im Beamtenversorgungsrecht

Was ist die Unfallfürsorge im Beamtenversorgungsrecht?

Die Absicherung und der Ausgleich gesundheitlicher Schädigungen, welche sich nachweislich durch ein im dienstlichen Zusammenhang realisiertes Risiko ergeben haben, sind Bestandteil der Pflichten des Dienstherrn und in den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

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Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener

Kein Ruhmesblatt für die verantwortlichen Politiker der Freien und Hansestadt Hamburg! Bekanntlich wehrt sich Hamburg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen, seinen verbeamteten Staatsdienern den „Mindestlohn“ (Im Beamtendeutsch heißt das korrekt: Amtsangemessene Alimentation) zu zahlen.

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